Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.06.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.06.2023
Sonstiges
13.03.2023
Sonstiges
11.08.2022
Sonstiges
08.08.2022
Sonstiges
25.03.2022
Sonstiges
30.07.2020
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06.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2019
Termine
01.03.2019
Eröffnungen
01.03.2019
Sonstiges
28.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
27.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.08.2016 bis zum 31.12.2016
15.08.2016
Neueintragungen